Georgengymnasium Zwickau PROJEKT

Die Grundstücke liegen in guter Wohn-und Geschäftslage vom Stadtzentrum nur wenige Minuten entfernt. Der Bereich ist sehr gut an den ÖPNV angebunden. In unmittelbarer Nähe befindet sich ein Verkehrsknotenpunkt mit hohem Verkehrsaufkommen. 

Die Flurstücke befinden sich im Geltungsbereich des einfachen, seit 1997 rechtskräftigen Bebauungsplanes (B-Plan) Nr. 046 „Historischer Stadtkern / Nordwestliche Vorstadt“, der die Art der baulichen Nutzung festsetzt. Die planungsrechtliche Beurteilung erfolgt nach § 30 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 34 (1) BauGB, dem Einfügungsgebot. Für die Grundstücke sind Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule festgesetzt. Diese Schulnutzung soll aufgegeben werden, eine Wiederbelebung der Schulnutzung ist seitens der Stadt nicht mehr vorgesehen. Andere Nutzungsmöglichkeiten wie z.B. u.a. für Büro und Verwaltung sind auf Verhandlungsbasis und über einen Befreiungsantrag von den Festsetzungen des B-Planes zu prüfen. Einrichtungen für stationäre Pflege (z.B. Pflegeheim) sind nicht erwünscht. 

Aufgrund einer möglichen Nutzungsänderung kann ein entsprechend aufwendiger Umbau mit Sanierung des Gebäude-Ensembles notwendig werden. Das Objekt “Ehemaliges Georgengymnasium“ befindet sich außerdem im Erhaltungssatzungsgebiet „Historischer Stadtkern“ gemäß §§ 172 ff. BauGB sowie im Geltungsbereich des Fördergebietskonzeptes im Programm Städtebaulicher Denkmalschutz (SDP) für das Gebiet „Historischer Stadtkern“. Zudem liegt das Objekt im Geltungsbereich des Europäischen Förderprogramms „Europäischer Fond für regionale Entwicklung (EFRE)“ und „Europäischer Sozialfond (ESF)“ 2014 bis 2020 für die „Erweitere Bahnhofsvorstadt“. Die Vergabeentscheidung richtet sich neben dem zu erzielenden Mindestgebot vorrangig nach dem städtebaulichen Konzept und dem Nutzungskonzept. Daher sind insbesondere Angaben zu der vorgesehenen Nutzungskonzeption (Vorhaben, Zeitraum, Investitionskosten) erforderlich. Außerdem ist ein Finanzierungsnachweis über den Kaufpreis hinzuzufügen.

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